10 Goldene Regeln um Ihr Haus klüger Zu verkaufen Teil 1

Der Verkauf einer Immobilie ist eine sehr emotionale, komplexe und zeitraubende Angelegenheit.
Von erheblicher finanzieller Tragweite. In den meisten Fällen fehlt Eigentümern das Wissen und die Zeit, um den geplanten Verkauf sachgemäß in die Wege zu leiten. Sei es, weil Sie den Aufwand nicht abschätzen können oder sich unverhofft in einer Situation
wiederfinden, mit der sie nicht zurechtkommen. Unter solchen Umständen kommt es sehr oft zu den typischen Fehlern, die zu unerwünschten Verzögerungen führen, den Verkaufspreis erheblich schmälern oder einen erfolgreichen Verkauf verhindern.
Deshalb sagen wir Ihnen, welche 10 Todsünden Sie beim Haus Verkauf in Minden nicht begehen dürfen.
1. UNVORBEREITETER VERKAUF
Der Aufwand eines Immobilienverkaufs wird massiv unterschätzt. Kümmern Sie sich rechtzeitig um wichtige Unterlagen wie z. B. Energieausweis, Statik Berechnungen, Teilungserklärung und vieles mehr. Fehlende Unterlagen erzeugen Misstrauen und verprellen potentielle Käufer. Hinzu kommt, dass Banken für die Immobilienfinanzierung immer umfassendere Dokumentationen verlangen.
2.ANZEIGE SCHALTEN OHNE ENERGIEAUSWEIS
Die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises ist in der Energiesparverordnung verbindlich geregelt. Vorsicht: Wird bei Verkauf kein gültiger Energieausweis vorgelegt oder fehlen im Inserat Angaben aus dem Energieausweis, drohen
Bußgelder bis zu 15.000 Euro.
3. FEHLER BEI DER BESICHTIGUNG
Überlegen Sie bei der Planung gut, ob Sie einzeln oder mit mehreren Interessenten gleichzeitig besichtigen möchten und welcher Zeitpunkt günstig ist. Jeder Interessent hat andere Präferenzen bei einem Immobilienkauf. Bereiten Sie sich daher auf alle mögliche Fragen vor und haben Sie immer alle Unterlagen bereit. Wenn der Interessent merkt, dass Sie sich nicht gut auskennen, wird er dies erfahrungsgemäß zu seinem Vorteil nutzen oder vom Kauf Abstand nehmen weil er kein Vertrauen zu Ihnen aufbauen kann.
4. MÄNGEL UND FIESE NACHBARN VERSCHWEIGEN
Betonen Sie die Vorteile der Immobilie, verschweigen Sie aber gleichzeitig keine Mängel. Sie sind in der Offenbarungs- und Aufklärungspflicht. Wer Mängel verschweigt, kann bis zu 10 Jahren für deren Beseitigung haftbar gemacht werden. Schlimmstenfalls kann sogar der Kauf rückgängig gemacht werden. Als versteckte Schäden gelten nicht nur ein undichtes Dach oder Fehler bei der Baugenehmigung. Schon beim Unterschlagen schwieriger Nachbarn versteht der Bundesgerichtshof keinen Spaß.
5. IMMOBILIE ZUM FALSCHEN PREIS ANBIETEN
Wer die Marktsituation und die Dynamik am Immobilienmarkt nicht bis ins kleinste Detail kennt, kann gehörig in die Falle tappen. Ist der geforderte Kaufpreis zu niedrig, verschenken Sie Geld und riskieren eine nicht zu bewältigende Flut an Interessenten. Ist der Preis zu hoch, wird Ihre Immobilie zum Ladenhüter und der Verkauf scheitert. Der Marktpreis ergibt sich aus verschiedenen Faktoren. Ein unabhängiger Gutachter kostet zwar, kann sich aber lohnen. Für den erfolgreichen Verkauf ist ein realistischer Verkaufspreis von entscheidender Bedeutung.