10 Goldene Regeln um Ihr Haus klüger Zu verkaufen Teil 2

19.07.2026 | Immobilienratgeber

6.IHRE IMMOBILIE IM SCHLECHTEN LICHT

Unvorteilhafte Bilder und Exposés rücken Ihre Immobilie in ein schlechtes Licht. Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Der erste Eindruck zählt. Unprofessionelle Bilder sind ein absolutes K.-o.-Kriterium. Verbunden mit einem unattraktiven Exposé und einer lieblosen Anzeigengestaltung kommt der Verkaufsprozess häufig bereits an diesem Punkt zum Stillstand. Damit sich möglichst viele Kaufinteressenten angesprochen fühlen, muss gerade die Präsentation der Immobilie „das gewisse Etwas“ bieten.

7.DIE ZAHLUNGSFÄHIGKEIT DES KÄUFERS NICHT ÜBERPRÜFEN

Vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages ist eine Bonitätsprüfung des Kaufinteressenten Pflicht um teure Rückabwicklungen zu vermeiden. Scheuen Sie sich nicht davor, die Zahlungsfähigkeit Ihres Käufers zu überprüfen. Lassen Sie sich eine Finanzierungsbestätigung der Bank geben, dass der künftige Vertragspartner über das benötigte Geld verfügt. Wichtig: Solange keine Bankzusage vorliegt, sollten Sie die Verkaufsaktivitäten unbedingt fortsetzen.

8.AUF FIESE VERHANDLUNGSTRICKS REINFALLEN

Fehler bei der Verhandlung können sehr teuer werden. Stellen Sie sich darauf ein, dass Ihr Gegenüber versuchen wird, den Preis zu drücken möglicherweise sogar in der letzten Minute beim Notar. Lassen Sie sich nicht provozieren, reden Sie nicht zu viel und setzen Sie den Verhandlungstermin auf höchstens eine halbe Stunde an. Tipp: Fordern Sie vorsichtshalber ein paar Prozent mehr als Anfangspreis, so bleibt Ihnen noch Verhandlungsspielraum.

9.ALLE VERANTWORTUNG AN DEN NOTAR ABGEBEN

Verlassen Sie sich beim Verkauf Ihrer Immobilie auf keinen Fall allein auf den Notar. Er hat lediglich die gesetzliche Verpflichtung, den Kaufvertrag auf formale Richtigkeit zu überprüfen, vertritt dabei aber nicht Ihre Interessen. Beachten Sie, dass alle relevanten Details wie etwa der Sachmängelausschluss und der Zustand der Immobilie im Kaufvertrag festgehalten werden. Wichtig: Der Notar stellt nicht sicher, dass der Käufer zahlungsfähig ist. Wenn Sie sich unsicher fühlen, lassen Sie den Vertrag sicherheitshalber von einem Rechtsanwalt prüfen.

10.FEHLER BEI DER ÜBERGABE

Übergeben Sie den Schlüssel auf keinen Fall vor der vollständigen Zahlung des Kaufpreises. Erstellen Sie unbedingt ein detailliertes Protokoll, indem Sie den Zustand des Objekts genau beschreiben und alle Mängel festhalten. Ebenfalls protokolliert werden sollten alle Unterlagen, Dokumente, Schlüssel und Zählerstände. Andernfalls riskieren Sie teure Nachforderungen des Käufers bis hin zur Rückabwicklung.

 

FAZIT

Ein erfolgreicher Hausverkauf in Minden erfordert Vorbereitung, Strategie und Marktkenntnis.

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