Grundsteuerreform, das muss ich als Hausbesitzer in Minden jetzt tun.

07.03.2022 | Immobilienratgeber

Die Grundsteuer wird jährlich auf das Eigentum von Grundstücken erhoben und ist mit ca. 15 Milliarden Euro eine der wichtigsten Einnahmen von Städten und Gemeinden in ganz Deutschland. Bisher werden die Grundstücke mit dem sogenannten Einheitswert bewertet, dieser Einheitswert wird seit dem 01.01.1964 bei Grundstücken und Häusern genutzt und seit 58 Jahren festgestellt. Daher hat das Verfassungsgericht die Grundsteuer nicht mehr als verfassungsgemäß eingestuft, und dazu kam es zu einer Reform der Grundsteuer. Die Grundsteuer wurde vom Gesetzgeber neu ausgestaltet und als Folge sind 36 Millionen Grundstücke in Deutschland bis zum 31.10.2022 neu für die Grundsteuer zu bewerten. Jeder Grundstückseigentümer muss bis dahin eine Feststellungserklärung bei seinem zuständigen Finanzamt einreichen. Spätestens 2025 sind diese neuen Werte der Grundsteuer zugrunde zulegen sowie jeder Eigentümer im Kreis Minden Lübbecke und ganz Deutschland eine Erklärung zum Grundstück beim Finanzamt einzureichen, mit dem der neue Grundstückswert festgestellt wird. Diese Erklärung ist zwischen dem 01. Juli und dem 31. Oktober 2022 beim Finanzamt einzureichen. Es verbleiben nur wenige Monate, bis diese Einreichungspflicht beginnt.
DIE 5 WICHTIGSTEN ANTWORTEN FÜR HAUSBESITZER IN MINDEN, LÜBBECKE UND PORTA WESTFALICA, HIDO-IMMOBILIEN LIEFERT IHNEN DIE WICHTIGSTEN ANTWORTEN.

1.Wer muss in wenigen Monaten eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen?

Jeder der ein Grundstück besitzt, jeder der ein Erbbaurecht an einem Grundstück hat, also der Erbbau berechtigte, Land und Forstwirtschaftliche Betriebe sind dann zur Abgabe einer neuen Feststellungserklärung für Grundsteuerwerte aufgefordert und verpflichtet.

2. Wann und wo ist die Feststellungserklärung einzureichen?

Die Feststellungserklärung ist bis zum 31.10.2022. Die elektronische Übermittlung der Erklärung an das Finanzamt soll erst ab dem 1. Juli 2022 zur Verfügung stehen, damit ergibt sich ein Zeitraum von 9 Monaten zur Neubewertung von 36 Millionen Grundstücken und zur Einreichung beim Finanzamt, ist also sehr ratsam unverzüglich mit den Vorbereitungen zu Beginen.

3. Muss ich künftig mehr Grundsteuer bezahlen als bisher?

Geplant ist, dass die Grundsteuer Reform aufkommensneutral durchgeführt, also die Städte und Gemeinden im Kreis Minden Lübbecke, Porta Westfalica insgesamt nicht mehr Grundsteuer bekommen als bisher. Dies bedeutet aber nicht, dass auch für jeden Grundstückseigentümer es zu keiner Erhöhung kommt.

4. Was passiert, wenn ich die Feststellungserklärung erst nach dem 31.10.2022 einreiche?

Wie bei jeder verspäteten Einreichung einer Steuererklärung wird das Finanzamt Verspätungszuschläge oder es könnte sein dass die Grundstückswerte zum Nachteil von Eigentümern vom Finanzamt geschätzt werden.

5. Wie wird der Neue Grundsteuerwert ermittelt?

Nicht jedes Bundesland in Deutschland verwendet die gleichen Verfahren zur Ermittlung der neuen Grundsteuer. Die Bundesländer dürfen das grundsätzlich selbst regeln, es gibt einmal das sogenannte Bundesmodell, welches für alle Bundesländer gilt, welche keine eigenen abweichenden Regelungen getroffen haben. Hiermit dürfen die Grundstückswerte im sogenannten Ertragswertverfahren oder auch im Sachwertverfahren ermittelt werden. Jedes Bundesland darf hier auch eigene Regelungen schaffen.

Ihr Immobilienmakler Hido-Immobilien Minden, Porta Westfalica, Lübbecke, Hido-Immobilien beratet Sie gerne zur Grundsteuerreform. Lesen Sie unsere weiteren Ratgeberbeiträge, wir helfen Ihnen gerne. Sie brauchen einen kompetenten Immobilienmakler, wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.